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LEHRERINNEN- UND LEHRERVEREIN KANTON ZUG

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Der LVZ redet bei bildungspolitischen oder pädagogischen Themen mit und vertritt die Interessen der Lehrpersonen im Kanton Zug.

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11. April 2024

Wie sinnvoll sind Noten?

Die Sinnhaftigkeit von Noten in der Schule wird regelmässig und leidenschaftlich diskutiert. Co-Präsident Pascal Christen hat dazu in der Zeitschrift Bildung Schweiz Stellung genommen.

Artikel von Bildung Schweiz 

11. April 2024

Braucht der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung?

Der Kantonsrat wünschte 2022 als Reaktion auf die Motion Balmer Wiederkehr vom Regierungsrat eine Auslegeordnung, um der gestiegenen Gymnasiualquote angemessen begegen zu können. Der Bildungsrat kommt nun mit der Totalrevision des Promotionsreglement und dem Vorhaben einer Übertrittsprüfung einer Debatte im Kantonsrat zuvor. Er strebt die Einführung einer Übertrittsprüfung ans Langzeitgymnasium an und hat dazu eine Totalrevision des Promotionsreglements in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich hier.

Gegen die Einführung einer Übertrittsprüfung regt sich nun bereits Widerstand. Es hat sich ein Initiativkomitee formiert, welches den prüfungsfreien Übertritts gesetzlich festhalten möchte, da dies die einzige Möglichkeit ist, die Einführung einer Übertrittsprüfung durch den Bildungsrat zu verhindern.

Bericht von Zentralplus

In einer Umfrage des LVZ zeigte sich, dass die Lehrpersonen eine Übertrittsprüfung mehrheitlich ablehnen. Lediglich die Lehrpersonen der Sekundarstufe würden eine Übertrittsprüfung befürworten. Lehrpersonen befürchten insbesondere Entscheide aufgrund der Tagesform, einen hohen Prüfungsdruck und eine Nachhilfe- und Prüfungsvorbereitungsindustrie wie im Kanton Zürich.

 

10.11.2023

Teuerungsausgleich ab 2024

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2023 beschlossen, die Teuerungszulage auf Löhne und Entschädigungen per 2024 auf der Grundlage des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK, Basis Dezember 2010 = 100) zu erhöhen. Die Teuerung bewegte sich im laufenden Jahr auf 104,3 Punkte (Stand September 2023), während die aktuellen Löhne letztmals an den Indexstand von September 2022 (102,6 Punkten) angepasst wurden. Dies ergibt für 2024 eine Erhöhung der Teuerungszulage um 1,66 % auf die Vorjahresgehälter.

Dieser Beschluss tritt vorbehältlich der Genehmigung des Budgets 2024 durch den Kantonsrat in Kraft.

 

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Barbara Kurth blickt auf ihre 12 Jahre zurück

Am 7. November erschien in der Zuger Zeitung ein ausführliches Interview von Barbara Kurth, in welchem Sie auf ihre 12-jährige Tätigkeit als Präsidentin des LVZ zurückblickt.

Eine lesenswerte Rückschau auf ihre erfolgreiche standespolitische Arbeit.

Zum Bericht

Petition für faire Löhne vom Kantonsrat verworfen

Die drei anerkannten Personalverbände des Kantons Zug lancierten im Herbst 2022 eine Petition für höhere Löhne für öffentliche Angestellte.

Am 26. Oktober wurde die Petition mit über 3000 Unterschriften zu Handen der Regierung übergeben.
Wir danken allen Unterstützern. Der Kantonsrat hat die Petition am 31. August beraten und sowohl die Forderung der Petition, als auch den Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission abgelehnt.
Wir bedauern die verpasste Chance für eine Anpassung der Löhne an die allgemeine Reallohnentwicklung in der Schweiz und befürchten, dass der Kanton Zug für Lehrpersonen der Volksschule an Attraktivität verliert und der Lehrpersonenmangel auch im Kanton Zug zum Problem wird.

Zum ausführlichen Bericht

7. September 2023

Attraktivität der Einstiegslöhne

Der Kanton Zug und die Zuger Gemeinden sind für erfahrene Lehrpersonen attraktive Arbeitgeber. Wer aber die Löhne vergleicht, wagt den Berufseinstieg in einem anderen Kanton. Dasselbe gilt für Quereinsteigende mit Berufserfahrung ausserhalb des Lehrberufs. Für sie ist die Einstufung im Kanton Zug leider nicht vorteilhaft.

Eine Ausnahmestellung nimmt der Kanton Zürich ein. Ganze 7 Jahre dauert es, bis eine Primarlehrperson im Kanton Zug die Anfangsbesoldung des Kantons Zürich erreicht hat. Dabei unterrichten die Lehrpersonen im Kanton Zürich nur 28 Lektionen, im Kanton Zug sind es 30 Lektionen.

Im Gegensatz zur Steuerpolitik strebt der Kanton Zug bei den Einstiegslöhnen der Volksschullehrpersonen im interkantonalen Vergleich keine Spitzenposition an. Politikerinnen und Politiker rechtfertigen die vergleichsweise tiefen Einstiegslöhne damit, dass der Lohn für Lehrpersonen nicht so wichtig sei, man den Beruf schliesslich aus anderen Gründen wähle und der Lohn nur ein Teilaspekt der Anstellungsbedingungen sei.
Ob mit dieser Haltung in Zeiten des Lehrpersonenmangels genügend Lehrpersonen gefunden werden können, wird sich zeigen.

17.11.2022

Projekt Anstellungsbedingungen erfolgreich abgeschlossen

Nach einem mehrjährigen Prozess hat der Kantonsrat am 27. Oktober die Vorlage über die Anstellungsbedingungen in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Damit schafft der Kanton Zug für die kantonalen Lehrpersonen, aber auch für die Lehrpersonen der Volksschule eine neue gesetzliche Grundlage mit einigen Verbesserungen für die Lehrpersonen.

Es lohnt sich, die Auswirkungen der Gesetzesrevisionen zu studieren.

Zum Bericht

 

 

23.8.2022

Teilzeit arbeiten, um die Belastung zu verringern?

Immer mehr Lehrpersonen arbeiten Teilzeit und reduzieren ihr Pensum. Dies hat meist familiäre
Gründe. In letzter Zeit sind beim LVZ aber vermehrt Meldungen eingegangen, dass junge
Lehrpersonen ihr Pensum von 100% auf 80% verringern, weil sie mit der Belastung im Lehrerberuf
nicht mehr klarkommen. Betroffene Lehrpersonen erhoffen sich damit mehr Erholung, um der
alltäglichen Belastung stand zu halten.
Pascal Christen findet das keine gute Lösung.

Zum Beitrag

10.5.2022

Referat zur rechtlichen Verantwortlichkeit von Lehrperson

Lehrpersonen tragen eine grosse Verantwortung. Wie im Berufsleitbild und in den Standesregeln des LCH festgehalten, haben sie eine umfassende Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern. Lehrpersonen bewegen sich in ihrem Berufsalltag in einem Spannungsfeld zwischen der Möglichkeit zur freien Gestaltung des Unterrichts und der Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Risiken.

Der LCH hat zu diesem Thema einen Leitfaden herausgegeben, der im Shop des LCH bestellt werden kann.

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