Mitglied werden
Der Lehrerschaft eine Stimme geben
Der LVZ redet bei bildungspolitischen oder pädagogischen Themen mit und vertritt die Interessen der Lehrpersonen im Kanton Zug.
Unterstützung bei Fragen oder Schwierigkeiten
Der LVZ unterstützt dich bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Beratung, Merkblättern und einer Berufsrechtsschutzversicherung.
Mehrwerte durch Vergünstigungen
Profitieren Sie von attraktiven Rabatten bei Zusatzversicherungen von Krankenkassen anderen Versicherungungen, Krediten, Autos oder Ferien.
Seit Februar 2024 bieten wir sehr attraktive Handyabos bei Salt an. Die aktuellen Konditionen zu allen Angeboten sind im Extranet aufgeschaltet. Ein Vergleich lohnt sich immer.
Geheimtipp: Auch Passivmitglieder profitieren
Unterstützen Sie die Arbeit des LVZ als Passivmitglied und profitieren Sie auch von unseren attraktiven Vergünstigungen bei Krankenkassen, Versicherungen etc.
Es lohnt sich also, dem LVZ als Passivmitglied beizutreten oder nach der Pensionierung treu zu bleiben.
Generalversammlung 2024
Am 23. Oktober 2024 fand die jährliche Generalversammlung des LVZ im Schulhaus Sternmatt 2 statt.
Bericht und Impressionen zum Anlass
Ein Beruf ohne Vollpensum
Im Kanton Zug werden Lehrperson in Bandbreiten von z.B. 40-50% angestellt. Wer Vollzeit arbeiten möchte, bekommt fast immer einen Vertrag von 90-100%. Eine Anstellung von garantiert 100% wird man als Lehrperson im Kanton Zug nur selten erhalten.
Lehrpersonen schätzen die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung sehr, die meisten Lehrpersonen wünschen ein Teilpensum und sie sind mit den Bandbreitenverträgen einverstanden. Es mutet aber trotzdem kurios an, dass Lehrpersonen - trotz Lehrpersonenmangel - kaum je für ein Pensum von 100% verpflichtet werden, insbesondere, wenn es deren Wunsch wäre. Bei vielen öffentlichen Angestellten ist diese Praxis undenkbar, zum Beispiel bei einem Rektor, einem Hauswart oder einer Sekretärin.
Kinderzulagen steigen
Der Regierungsrat plant, die monatlichen Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen im Kanton Zug auf Anfang 2025 um zehn Prozent auf 330 Franken beziehungsweise 385 Franken pro Kind zu erhöhen. Bisher betrugen die Zulagen im Kanton Zug pro Monat und Kind bis zum erfüllten 18. Altersjahr 300 Franken, ab dem erfüllten 18. Altersjahr 350 Franken.
Teuerungsausgleich ab 2025
Der Regierungsrat hat beschlossen, Löhne und Entschädigungen per 2025 auf der Grundlage des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK, Basis Dezember 2010 = 100) zu erhöhen. Per Stichtag Ende September wurde für das Jahr 2024 eine Teuerungszulage von 0.86% berechnet, welche ab Januar 2025 ausgeglichen wird.
Dieser Beschluss tritt vorbehältlich der Genehmigung des Budgets 2025 durch den Kantonsrat in Kraft.
Vereinsarchiv für die Zukunft gesichert
Was für eine Überraschung! Im Verlauf des letzten Schuljahres haben wir aufgrund eines Hinweises eines Mitglieds unseres Vereins ein ganzes Archiv mit verschiedenen Unterlagen des LVZ und seiner Vorgängervereine gefunden. Nun haben wir dank dem Zuger Staatsarchiv eine gute Lösung für diesen Schatz gefunden.
Motion für kleinere Klassen an der Volksschule
Am 17. Juni 20254 haben Luzian Franzini, Rita Hofer, Tabea Zimmermann Gibson und Christian Hegglin eine Motion für eine niedrigere Höchstzahl der Klassengrössen eingereicht.
Die Klassengrössen wurden im Schulgesetz im Rahmen von "Finanzen 20219" um zwei Schüler erhöht, die Höchstzahl von 22 auf 24 und die Durschnittszahl von 18 auf 20 Schülerinnen und Schüler. Der LVZ unterstützt das Anliegen, da weder der Kanton noch die Gemeinden auf Einsparungen durch grössere Klassen angewiesen sind.
Berufszufriedenheit 2024
Alle 10 Jahre lässt der LCH die Berufszufriedenheit mittels einer Studie erheben. Die Studie 2024 zeigt auf, wo die Lehrpersonen Verbesserungen wünschen und welche Aspekte des Berufs sie am meisten schätzen. Für den Kanton Zug gibt es eine Detailauswertung mit zusätzlichen Aussagen.
Zäsur beim Übertritt - Eine Glosse zur aktuellen Debatte
Die Frage, ob der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung benötigt, ist Gegenstand einer laufenden
Diskussion. Pascal Christen äussert sich zur aktuellen Debatte
Neue Rückzahlungspraxis bei Einkäufen
Seit dem 24. Juni 2024 werden freiwillige Einkäufe bei der Zuger Pensionskasse, welche ab dem 1. Januar 2000 einbezahlt worden sind, den Erben ausbezahlt, sollte die versicherte Person vor der Pensionierung sterben. Zur Auszahlung kommt nur der Barwert der Einkäufe ohne Zinsen.
(Vor dieser Änderung wurden nur Einkäufe der letzten 15 Jahre berücksichtigt.)
Damit werden Einkäufe noch attraktiver, zumal sie sich vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen lassen.
Revision des Pensionskassengesetzes
Das kantonale Pensionkassengesetz setzt den gesetzlichen Rahmen für die Zuger Pensionskasse. Nun wird das Pensionskassengesetz revidiert. Die Vorschläge der Regierung haben auch Auswirkungen auf die Leistungen und sind daher für die Lehrpersonen von grosser Bedeutung, da mit Ausnahme der Stadt Zug alle Lehrpersonen der Gemeinden und des Kantons bei der Zuger Pensionskasse versichert sind.
11. April 2024
Braucht der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung?
Der Kantonsrat wünschte 2022 als Reaktion auf die Motion Balmer Wiederkehr vom Regierungsrat eine Auslegeordnung, um der gestiegenen Gymnasiualquote angemessen begegen zu können. Der Bildungsrat kommt nun mit der Totalrevision des Promotionsreglement und dem Vorhaben einer Übertrittsprüfung einer Debatte im Kantonsrat zuvor. Er strebt die Einführung einer Übertrittsprüfung ans Langzeitgymnasium an und hat dazu eine Totalrevision des Promotionsreglements in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich hier.
Gegen die Einführung einer Übertrittsprüfung hat sich ein Initiativkomitee formiert, welches den prüfungsfreien Übertritts gesetzlich festhalten möchte, da dies die einzige Möglichkeit ist, die Einführung einer Übertrittsprüfung durch den Bildungsrat zu verhindern. Die Initiative wurde am 11. Juli mit über 2000 beglaubigten Unterschriften eingereicht.
In einer Umfrage des LVZ zeigte sich, dass die Lehrpersonen eine Übertrittsprüfung mehrheitlich ablehnen. Lediglich Lehrpersonen der Oberstufe würden eine Übertrittsprüfung mehrheitlich befürworten. Lehrpersonen der Primarschule, des Kindergartens und der Gymnasien lehnen eine Übertrittsprüfung deutlich ab. Lehrpersonen befürchten insbesondere Entscheide aufgrund der Tagesform, einen hohen Prüfungsdruck sowie eine Nachhilfe- und Prüfungsvorbereitungsindustrie wie im Kanton Zürich.
11. April 2024
Wie sinnvoll sind Noten?
Die Sinnhaftigkeit von Noten in der Schule wird regelmässig und leidenschaftlich diskutiert. Co-Präsident Pascal Christen hat dazu in der Zeitschrift Bildung Schweiz Stellung genommen.