LVZ

LEHRERINNEN- UND LEHRERVEREIN KANTON ZUG

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Der Lehrerschaft eine Stimme geben

Der LVZ redet bei bildungspolitischen oder pädagogischen Themen mit und vertritt die Interessen der Lehrpersonen im Kanton Zug.

Unterstützung bei Fragen oder Schwierigkeiten

Der LVZ unterstützt dich bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit Beratung, Merkblättern und einer Berufsrechtsschutzversicherung.

Mehrwerte durch Vergünstigungen

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Seit Februar 2024 bieten wir sehr attraktive Handyabos bei Salt an. Die aktuellen Konditionen zu allen Angeboten sind im Extranet aufgeschaltet. Ein Vergleich lohnt sich immer.

Geheimtipp: Auch Passivmitglieder profitieren

Unterstützen Sie die Arbeit des LVZ als Passivmitglied und profitieren Sie auch von unseren attraktiven Vergünstigungen bei Krankenkassen, Versicherungen etc.
Es lohnt sich also, dem LVZ als Passivmitglied beizutreten oder nach der Pensionierung treu zu bleiben.

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Erster Zuger Bildungsnachmittag

Wir sind ein Team. Wir arbeiten und unterrichten an den Zuger Schulen. Zum ersten Mal können wir uns alle treffen. Der erste Zuger Bildungsnachmittag findet am Mittwoch, 9.4.25 statt und Lehrpersonen und Schulleitungen aller Stufen und Fächer sind eingeladen. Wir wollen uns sehen, austauschen, uns weiterbilden und unseren Berufsstand feiern. 

Das Thema des Nachmittags heisst entsprechend „Teamwork“. Es gibt Input-Referate, ein Podium und Zeit, sich kennen zu lernen und zu vernetzen.

Der Bildungsnachmittag wird in Kooperation mit der PH Zug, dem LVZ, dem VM Zug und dem VSL ZG organisiert und kann als offizieller Weiterbildungsnachmittag der PH Zug abgerechnet werden.

Wir freuen uns auf dich!

 

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Weitere Infos und Anmeldung

Direkt zur Anmeldung

 

Generalversammlung 2024

Am 23. Oktober 2024 fand die jährliche Generalversammlung des LVZ im Schulhaus Sternmatt 2 statt.

Bericht und Impressionen zum Anlass

 

Teilzeitarbeit mit Nebenwirkungen

Von Simon Saxer

Viele Lehrpersonen reduzieren ihr Pensum, sobald sie Kinder betreuen. Dies gilt insbesondere für junge Mütter, die nach dem ersten Mutterschaftsurlaub in der Regel mit einem reduzierten Pensum weiterarbeiten. Dass Mütter nach dem ersten oder gar zweiten Kind zu 100% weiterarbeiten, ist in unserer Gesellschaft eher selten, und wer es tut, sieht sich mit der Frage konfrontiert, wie die Kinderbetreuung organisiert werde. Junge Väter hingegen, die weiterhin 100% arbeiten, müssen sich nicht rechtfertigen.

Von der „Child Penalty“, wie in Fachkreisen die finanziellen Einbussen bei Teilzeitarbeit wegen Kinderbetreuung genannt werden, sind Frauen daher oft stärker betroffen als Männer. Teilzeitarbeit führt unmittelbar zu einem geringeren Einkommen. Diese Einbusse wird bewusst in Kauf genommen. Die Teilzeitarbeit rächt sich aber noch Jahre später, denn auch die Leistungen der AHV und der Pensionskasse hängen vom Einkommen ab, das man während der Erwerbstätigkeit erzielen konnte.

Eine Studie der Universität Zürich untersuchte, ob Lehrerinnen die finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit kennen. Es zeigte sich, dass Frauen, die Informationen über die Auswirkungen erhalten, ihr Pensum häufig erhöhen, insbesondere jene, die vorher besonders schlecht informiert waren. Es ist daher wichtig, die Auswirkungen von Teilzeitarbeit bekannt zu machen. Das Online-Tool cashorcrash.ch bietet die Möglichkeit, die langfristigen Folgen von Teilzeitarbeit zu berechnen. Es ist gut möglich, dass dadurch eine produktive Diskussion in der Partnerschaft in Gang kommt.

Besonders hart kann es jemanden treffen, der jahrelang Betreuungsarbeit geleistet hat, nur geringfügig erwerbstätig und nicht verheiratet ist. Geht die Partnerschaft in die Brüche und gibt es keine vertragliche Regelung, behalten beide ihr jeweiliges Vorsorgevermögen. Es ist gut möglich, dass die Person, die voll erwerbstätig war, der Pensionierung gelassen entgegensehen kann, während die ehemalige Partnerin oder der ehemalige Partner in die Altersarmut rutscht.
In der Realität geht es oft nicht um die Frage, ob Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet wird, da eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund der familiären Situation oft nicht erwünscht oder möglich ist. Vielmehr stellt sich die Frage nach dem richtigen Beschäftigungsgrad. Bereits eine Erhöhung des Pensums um 10% wirkt sich deutlich auf die Altersvorsorge aus.

Link zur Studie: https://anacostaramon.github.io/mls/Inattention_MaternalLaborSupply.pdf

Kinderzulagen steigen

Der Regierungsrat plant, die monatlichen Kinder- beziehungsweise Ausbildungszulagen im Kanton Zug auf Anfang 2025 um zehn Prozent auf 330 Franken beziehungsweise 385 Franken pro Kind zu erhöhen. Bisher betrugen die Zulagen im Kanton Zug pro Monat und Kind bis zum erfüllten 18. Altersjahr 300 Franken, ab dem erfüllten 18. Altersjahr 350 Franken.

Mitteilung des Kantons

Teuerungsausgleich ab 2025

Der Regierungsrat hat beschlossen, Löhne und Entschädigungen per 2025 auf der Grundlage des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK, Basis Dezember 2010 = 100) zu erhöhen. Per Stichtag Ende September wurde für das Jahr 2024 eine Teuerungszulage von 0.86% berechnet, welche ab Januar 2025 ausgeglichen wird.

Dieser Beschluss tritt vorbehältlich der Genehmigung des Budgets 2025 durch den Kantonsrat in Kraft.

 

Motion für kleinere Klassen an der Volksschule

Am 17. Juni 20254 haben Luzian Franzini, Rita Hofer, Tabea Zimmermann Gibson und Christian Hegglin eine Motion für eine niedrigere Höchstzahl der Klassengrössen eingereicht.

Die Klassengrössen wurden im Schulgesetz im Rahmen von "Finanzen 20219" um zwei Schüler erhöht, die Höchstzahl von 22 auf 24 und die Durschnittszahl von 18 auf 20 Schülerinnen und Schüler. Der LVZ unterstützt das Anliegen, da weder der Kanton noch die Gemeinden auf Einsparungen durch grössere Klassen angewiesen sind.

Zur Motion

Berufszufriedenheit 2024

Alle 10 Jahre lässt der LCH die Berufszufriedenheit mittels einer Studie erheben. Die Studie 2024 zeigt auf, wo die Lehrpersonen Verbesserungen wünschen und welche Aspekte des Berufs sie am meisten schätzen. Für den Kanton Zug gibt es eine Detailauswertung mit zusätzlichen Aussagen.

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Zäsur beim Übertritt - Eine Glosse zur aktuellen Debatte

Die Frage, ob der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung benötigt, ist Gegenstand einer laufenden
Diskussion. Pascal Christen äussert sich zur aktuellen Debatte

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Neue Rückzahlungspraxis bei Einkäufen

Seit dem 24. Juni 2024 werden freiwillige Einkäufe bei der Zuger Pensionskasse, welche ab dem 1. Januar 2000 einbezahlt worden sind, den Erben ausbezahlt, sollte die versicherte Person vor der Pensionierung sterben. Zur Auszahlung kommt nur der Barwert der Einkäufe ohne Zinsen.
(Vor dieser Änderung wurden nur Einkäufe der letzten 15 Jahre berücksichtigt.)
Damit werden Einkäufe noch attraktiver, zumal sie sich vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen lassen.

Revision des Pensionskassengesetzes

Das kantonale Pensionkassengesetz setzt den gesetzlichen Rahmen für die Zuger Pensionskasse. Nun wird das Pensionskassengesetz revidiert. Die Vorschläge der Regierung haben auch Auswirkungen auf die Leistungen und sind daher für die Lehrpersonen von grosser Bedeutung, da mit Ausnahme der Stadt Zug alle Lehrpersonen der Gemeinden und des Kantons bei der Zuger Pensionskasse versichert sind.

Zum Bericht

11. April 2024

Braucht der Kanton Zug eine Übertrittsprüfung?

Der Kantonsrat wünschte 2022 als Reaktion auf die Motion Balmer Wiederkehr vom Regierungsrat eine Auslegeordnung, um der gestiegenen Gymnasiualquote angemessen begegen zu können. Der Bildungsrat kommt nun mit der Totalrevision des Promotionsreglement und dem Vorhaben einer Übertrittsprüfung einer Debatte im Kantonsrat zuvor. Er strebt die Einführung einer Übertrittsprüfung ans Langzeitgymnasium an und hat dazu eine Totalrevision des Promotionsreglements in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich hier.

Gegen die Einführung einer Übertrittsprüfung hat sich ein Initiativkomitee formiert, welches den prüfungsfreien Übertritts gesetzlich festhalten möchte, da dies die einzige Möglichkeit ist, die Einführung einer Übertrittsprüfung durch den Bildungsrat zu verhindern. Die Initiative wurde am 11. Juli mit über 2000 beglaubigten Unterschriften eingereicht.

In einer Umfrage des LVZ zeigte sich, dass die Lehrpersonen eine Übertrittsprüfung mehrheitlich ablehnen. Lediglich Lehrpersonen der Oberstufe würden eine Übertrittsprüfung mehrheitlich befürworten. Lehrpersonen der Primarschule, des Kindergartens und der Gymnasien lehnen eine Übertrittsprüfung deutlich ab. Lehrpersonen befürchten insbesondere Entscheide aufgrund der Tagesform, einen hohen Prüfungsdruck sowie eine Nachhilfe- und Prüfungsvorbereitungsindustrie wie im Kanton Zürich.

 

11. April 2024

Wie sinnvoll sind Noten?

Die Sinnhaftigkeit von Noten in der Schule wird regelmässig und leidenschaftlich diskutiert. Co-Präsident Pascal Christen hat dazu in der Zeitschrift Bildung Schweiz Stellung genommen.

Artikel von Bildung Schweiz